Bauherrenmodell - Steueroptimiertes Immobilieninvestment
Das Bauherrenmodell ist eine attraktive, steuerschonende Form des Immobilieninvestments, die sich besonders für Investoren in höheren Steuerklassen eignet, wie beispielsweise Ärzte, Juristen, Steuerberater oder generell Besserverdiener. Ein Mindestjahreseinkommen von etwa 60.000 € wird empfohlen, wobei die steuerlichen Vorteile mit steigendem Einkommen deutlicher spürbar sind.Im Rahmen eines Bauherrenmodells werden Investoren zu Miteigentümern einer geförderten Wohnbauimmobilie. Anders als bei einer Vorsorgewohnung erwerben Investoren kein direktes Wohnungseigentum, sondern Anteile an der Immobilie, die ihnen zugeordnet und namentlich im Grundbuch eingetragen werden. Eine Besonderheit gilt in der Steiermark: Hier können Investoren als einzige in Österreich Bauherrenmodelle mit Wohnungseigentum erwerben, was zusätzliche Vorteile mit sich bringt.Es gibt zwei Hauptformen von Bauherrenmodellen:
- Sanierung eines Altbaus - Ein sanierungsbedürftiges Gebäude wird umfassend renoviert.
- Neubau eines Mietshauses - Ein komplett neues Gebäude wird errichtet.
- Beschleunigte Abschreibung Kosten für Planung, Finanzierung und steuerliche Beratung können in den ersten Jahren als Verluste geltend gemacht werden, was die Einkommenssteuer senkt. Zudem können die Herstellungskosten der Immobilie beschleunigt über einen Zeitraum von 15 Jahren abgeschrieben werden, statt der üblichen 67 Jahre.
- Vorsteuerabzug Bei einer Immobilieninvestition mit der Absicht, die Immobilie zu vermieten, kann unter bestimmten Bedingungen die Vorsteuer auf die Baukosten geltend gemacht werden.
- Steuerfreie Mieteinnahmen Dank der Abschreibungsmöglichkeiten bleiben Mieteinnahmen häufig über viele Jahre steuerfrei - oft bis zur vollständigen Rückzahlung der Finanzierung.
- Großes vs. kleines Bauherrenmodell Die steuerlichen Vorteile variieren je nach Risiko, das der Investor trägt. Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko, desto größer die steuerlichen Vorteile.
- Sonstige abzugsfähige Kosten Laufende Kosten wie Steuerberatung und Zinskosten können als Werbungskosten abgesetzt und ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
- Mit dem Bauherrenmodell profitieren Sie von einer steueroptimierten Möglichkeit, in geförderten Wohnbau zu investieren, während Sie gleichzeitig zur Schaffung von leistbarem Wohnraum beitragen.
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